Referent: Notar Mag. Clemens Schmölz
Gewillte oder gesetzliche Erbfolge, Übertragung von Eigentum oder Schenkung auf den Todesfall. Durch rechtzeitige Regelung seiner Verlassenschaft kann man sich und seinen Angehörigen etwaige Probleme und Ärgernisse ersparen. Informieren Sie sich aus erster Hand über dieses wichtige Thema.